Kraftverkehrsunternehmen, Führungskräfte und Fahrpersonale
Fahrtenschreiber GEN2 V2 und ihre Herausforderungen
Mit der Umsetzung des EU-Mobilitätspaketes wurden neue technische Standards an digitalen Fahrtenschreibern – auch Smart-Tachographen genannt – zum 21.08.2023 eingeführt. Die Geräte bieten in der Version 2 der 2. Generation neue Funktionen entsprechend der per Durchführungsverordnung (EU) 2016/799 festgelegten spezifischen Parameter. Bisher wurden seitens der EU-Kommission keine Festlegungen getroffen, von wem und wann spezielle Funktionen anzuwenden sind. Da das OSNMA-Signal bis voraussichtlich 11/2024 nicht zur Verfügung stehen wird, lautet die zusätzliche Bezeichnung für die bisherigen Fahrtenschreiber der Version 2 „Übergangsfahrtenschreiber“.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt existiert keinerlei Aussage zur Anwendung der Funktion über die Eingabe der Be- und Entladeorte einschließlich der Be- und Entladezeiten durch Fahrer. Es stellen sich folgende Fragen:
- Müssen diese Eingaben nur vorgenommen werden, wenn es sich um eine Kabotagebeförderung handelt, oder müssen die Eingaben vorgenommen werden, sobald es sich um eine grenzüberschreitende Beförderung im Güter- und Personenverkehr handelt, oder müssen die Eingaben auch bei allen nationalen Fahrten vorgenommen werden?
- Müssen alternative Eingaben an Fahrtenschreibern älterer Versionen vorgenommen werden, wenn Fahrer und Fahrzeug im Übergangszeitraum bis 21.08.2025 in grenzüberschreitenden Beförderungen eingesetzt werden?
- Welche Vorgehensweise gilt bei der Verwendung von Fahrerkarten GEN2 V1 in Tachographen GEN2 V2?
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- Beratung und Unterstützung bei Anhörungen zu Verstößen im FPers-Recht
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