Kraftverkehrsunternehmen, Führungskräfte und Fahrpersonale

Fahrtenschreiber GEN2 V2 und ihre Herausforderungen

Mit der Umsetzung des EU-Mobilitätspaketes wurden neue technische Standards an digitalen Fahrtenschreibern – auch Smart-Tachographen genannt – zum 21.08.2023 eingeführt. Die Geräte bieten in der Version 2 der 2. Generation neue Funktionen entsprechend der per Durchführungsverordnung (EU) 2016/799 festgelegten spezifischen Parameter. Bisher wurden seitens der EU-Kommission keine Festlegungen getroffen, von wem und wann spezielle Funktionen anzuwenden sind.  Da das OSNMA-Signal bis voraussichtlich 11/2024 nicht zur Verfügung stehen wird, lautet die zusätzliche Bezeichnung für die bisherigen Fahrtenschreiber der Version 2 „Übergangsfahrtenschreiber“.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt existiert keinerlei Aussage zur Anwendung der Funktion über die Eingabe der Be- und Entladeorte einschließlich der Be- und Entladezeiten durch Fahrer. Es stellen sich folgende Fragen:

  • Müssen diese Eingaben nur vorgenommen werden, wenn es sich um eine Kabotagebeförderung handelt, oder müssen die Eingaben vorgenommen werden, sobald es sich um eine grenzüberschreitende Beförderung im Güter- und Personenverkehr handelt, oder müssen die Eingaben auch bei allen nationalen Fahrten vorgenommen werden?
  • Müssen alternative Eingaben an Fahrtenschreibern älterer Versionen vorgenommen werden, wenn Fahrer und Fahrzeug im Übergangszeitraum bis 21.08.2025 in grenzüberschreitenden Beförderungen eingesetzt werden?
  • Welche Vorgehensweise gilt bei der Verwendung von Fahrerkarten GEN2 V1 in Tachographen GEN2 V2?

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Veranstaltungs- und Seminarangebote:

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  • Bedarfgerechte Firmenschulungen -auch Inhouse-Seminare- nach zuvor ausgewählten Themen (auf Anfrage)
  • Beratung und Unterstützung bei Anhörungen zu Verstößen im FPers-Recht
  • Beratung zur effizienten Überwachung von Beförderungsprozessen und im Qualitätsmanagement
  • weitere spezielle Dienstleistungen zum Fahrpersonalrecht auf Anfrage
  • Beratung von Fahrschulen und Ausbildungsstätten zum Einsatz von Medien der Degener Verlag GmbH
  • Link zu den AGB

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Sie erhalten Tipps an die Hand, die schnell zu erfassen sind und konkrete Handlungshinweise geben. Weiterbildungsveranstaltungen werden aktuell nur auf vorherige Anfrage durchgeführt.

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