
Beim DFF neu eingegangene Anfragen
Der rege Informationsaustausch zwischen der Wohnmobil-Community und dem DFF bringt neue Fragestellungen zum Thema mit sich. Eine dieser Fragen lautet:
Warum werden scheinbar seitens der Behörden Anstrengungen unternommen, um Wohnmobile, die der Personenbeförderung dienen, als Fahrzeuge zur Güterbeförderung klassifizieren zu wollen?
Die Antworten befinden sich auf der Seite des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM) und im Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG). Jedes Bundesamt benötigt eine gesetzliche Grundlage, auf der es arbeitet und seine Dienste erbringt. Im vorliegenden Fall bezieht sich die Grundlage auf § 10 GüKG.
Die Aufgaben werden im § 11 GüKG und die Befugnisse im § 12 GüKG geregelt. Privatfahrzeuge und Fahrzeuge zur Personenbeförderung sind nicht Gegenstand der Überwachung durch das BALM. Sobald einem Wohnmobil als scheinbares Fahrzeug zur Güterbeförderung (Fahrzeugklasse N) eine gewerbliche Beförderung unterstellt wird, kann das BALM handeln. In allen anderen Fällen sind die Landespolizeibehörden mit ihren Verkehrsdiensten und mit den Autobahnpolizeidienststellen für die Überwachung privater Fahrzeughalter zuständig.
Unabhängig von den zuvor genannten rechtlichen Rahmenbedingungen werden keine Privatpersonen als Fahrer oder Fahrzeughalter vom Güterkraftverkehrsgesetz erfasst.
Die Themenauswahl des öffentlichen Symposiums des 9. Deutschen Fahrtenschreiberforums ist unter Seminare auf dieser Homepage zu finden.
Für weiterführende Auskünfte und Antworten zu Anfragen sowie für Hinweise und Anregungen steht Ihnen unser Team gern unter folgenden Kontaktdaten fahrtenschreiberforum@t-online.de zur Verfügung.
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