DFF Depesche 2503-13

Vorläufiger Sachstand zu Fahrtenschreibern in Wohnmobilen

Die seit Januar 2025 geführte Diskussion zu Fahrtenschreibern in Wohnmobilen kann zu einem vorläufigen Ende gebracht werden. Das Ergebnis lautet:

Um Fahrtenschreiber in privat zugelassenen und privat genutzten Wohnmobilen rechtskonfom betreiben zu können, fehlen gegenwärtig in Deutschland die rechtlichen Rahmenbedingungen. Sollte es Wille des Gesetzgebers werden, Wohnmobile der Fahrzeugklasse M1 oder der nationalen Typzuordnung 21 0500 „so. Kfz Wohnmobil > 2,8t“ unter eine Überwachung stellen zu wollen, müssen zuerst Änderungen von straßenverkehrs- und fahrpersonalrechtlichen Vorschriften vorgenommen werden.

Die Expertenkommission des Deutschen Fahrtenschreiberforums hat sich der Aufgabe angenommen und wird bis zum 9. Deutschen Fahrtenschreiberforum im Mai Vorschläge und Empfehlungen erarbeiten, unter welchem Bezug eine Überwachung von privaten Fahrzeughaltern, die ihrem Hobby nachgehen und dabei die schönste Zeit des Jahres mit dem Wohnmobil verbringen möchten, überhaupt sinnvoll erscheint, und welche Voraussetzungen auch unter Bezug des Datenschutzes dabei zu berücksichtigen sind. Alle bisherigen Gesetze und Verordnungen beziehen sich diesbezüglich nur auf gewerbliche Kraftverkehrsunternehmen und Unternehmen, die im Werkverkehr tätig sind.

Besitzer von Wohnmobilen sollten nicht übereilt handeln und einen Fahrtenschreiber in ihr Fahrzeug einbauen lassen. Ruhe und Gelassenheit hilft!

Die Themenauswahl des öffentlichen Symposiums des 9. Deutschen Fahrtenschreiberforums ist unter Seminare auf dieser Homepage zu finden.

Für weiterführende Auskünfte und Antworten zu Anfragen sowie für Hinweise und Anregungen steht Ihnen unser Team gern unter folgenden Kontaktdaten fahrtenschreiberforum@t-online.de zur Verfügung.

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